Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest. Zu Beginn der Sitzung wurde auf Antrag eines Fraktionsvorsitzenden die Tagesordnungspunkte 2 und 3 in der Reihenfolge ihrer Behandlung getauscht.
In TOP 2 verabschiedeten die Ausschussmitglieder die Beschlussempfehlung an den Verbandsgemeinderat, dieser möge den Haushalt 2026 in vorliegender Form beschließen.
Genauso empfahlen die Anwesenden unter TOP 3 dem Rat die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage auf einen Satz von 33,5 v. H. für das Haushaltsjahr 2026.
Anschließend übertrug man Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2024 in das von 2025 (TOP 4).
Der Verbandsgemeinderat hatte seinerzeit auf Grundlage des beschlossenen Feuerwehrbedarfsplanes die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Sanierung oder zum Neubau von Feuerwehrgerätehäusern zu erarbeiten. Da in den kommenden Jahren die Umsetzung von maximal drei Bauprojekten als realistisch eingeschätzt wird, wurden in Abstimmung mit der Wehrleitung besonders dringliche Standorte genannt.
An erster Stelle der Prioritätenliste steht die Feuerwehr in Gückingen. Die bestehende Feuerwache weist erhebliche bauliche und funktionale Mängel auf, unter anderem zu kurze Stellplatzflächen für die Einsatzfahrzeuge, fehlende Umkleiden sowie keine Erweiterungsmöglichkeiten am derzeitigen Standort. Auch das Gerätehaus in Aull ist räumlich stark eingeschränkt, verfügt über keine geschlechtergetrennten Umkleiden und bietet nur unzureichende Parkmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wird ein gemeinschaftlicher Neubau für die Feuerwehren Aull und Gückingen angestrebt. Beide Ortsgemeinden sowie die beteiligten Einheiten sprechen sich für einen gemeinsamen Standort aus. Der Neubau soll so konzipiert werden, dass auch die Wehr Hambach perspektivisch integriert werden kann, wobei man hier momentan noch etwas zurückhaltend gegenüber einer gemeinsamen Lösung ist.
Grundsätzlich sollte aber erwähnt werden, dass mit der etwaigen Entscheidung über die Zusammenlegung von Feuerwehrstandorten dies nicht gleichzeitig die Fusionierung einzelner Einheiten meint, vielmehr sollen diese weiterhin selbstständig bestehen und eigenständig agieren können.
Mit mehr Abstand nimmt unter anderem die Prioritätenliste die Ertüchtigung der Einsatzhäuser von Charlottenberg, Horhausen und Laurenburg in den Blick. Wobei für die beiden erstgenannten Wehren ebenfalls eine gemeinsame Lösung angedacht ist.
So stimmte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung unter TOP 5 dem vorgestellten Konzept zur Sanierung und zum Neubau der Gebäude zu. Gleichzeitig empfahl er dem Verbandsgemeinderat, die erforderlichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen des gemeinsamen Neubaus für Aull und Gückingen sowie für die Erweiterung des Gerätehauses in Laurenburg einzuleiten. Die Verwaltung soll die Verfahren unmittelbar nach Rechtskraft des neuen Haushalts durchführen.
Genauso beschäftigten sich die nächsten beiden Tagesordnungspunkte mit den Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde, zum einen wurde das fortgeschriebene Fahrzeugkonzept und zum anderen der Personalbedarfsplan vorgestellt und zum Beschluss an den VG-Rat gegeben bzw. vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Anschließend empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig, gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Montabaur und gegebenenfalls weiteren Kommunen eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Veranstaltungssicherheit einzugehen. In erster Linie soll unter der Initiative ein Konzept zur gemeinsamen Nutzung, Lagerung, Wartung und dem sachgerechten Einsatz von Schutzkomponenten zur Abschirmung von größeren Veranstaltungen im Hinblick auf gefährdende Zufahrtsversuche mit Fahrzeugen stehen (TOP 8).
Im Zusammenhang mit der Förderung zur Beseitigung von "grauen Flecken" im Rahmen des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfahl der Ausschuss dem VG Rat, die weiteren Schritte zur Fortführung der Maßnahme zur Kenntnis zu nehmen und bat um dessen Einverständnis für die Kostenverteilung in Bezug auf den 4. Bauabschnitt. Zudem wurde empfohlen, vorbehaltlich dem Ausschreibungsergebnis den auf die Verbandsgemeinde entfallenden Eigenanteil zu übernehmen.
Allgemein zielt das Programm darauf ab, die Internetversorgung in Gebieten mit weniger als 100 Mbit/s zu verbessern und sicherzustellen, weil nicht damit zu rechnen ist, dass hier zukünftig eine privatwirtschaftliche Erschließung stattfindet. (TOP 9).
In TOP 10 unterstützte der Ausschuss die vorgesehenen Maßnahmen der Verwaltung zur Schulung ihrer Führungskräfte im Rahmen von Klausurtagungen und Führungskräftecoachings aus und befürwortete ein entsprechendes Ausschreibungs- und Auswahlverfahren. Unter der Überschrift: „Annahme von Spenden / Übereignung von Einsatzmitteln“ nahm der HuF die einzelnen Spenden an und vollzog damit die formelle Übernahme von Einsatzmitteln und Ausstattungsgegenständen für 3 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr. Damit die durch die jeweiligen Fördervereine den Wehren zur Verfügung gestellten Gegenstände eingesetzt werden können, ist eine Übernahme durch die Verbandsgemeinde als Träger des Feuerschutzes unabdingbar (TOP 11). Anträge und Mitteilungen lagen dann unter den TOP 12 und 13 keine vor.
Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil der Sitzung stimmte der Haupt- und Finanzausschuss einer Beförderung sowie dem Verkauf einer Teilfläche zu.
[Weitere Informationen zu der Sitzung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter Ratsinformation]