Zum wiederholten Mal wird darauf aufmerksam gemacht, dass in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Diez die Verpflichtung seitens der Eigentümer oder Besitzer besteht, die öffentliche Fläche vor den Anwesen zu reinigen. Die Reinigung umfasst hierbei insbesondere
| - | das Säubern (umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehrricht, Schlamm, Gras und Unkraut etc.) der Straße - bis Fahrbahnmitte - und des Gehweges |
| - | das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, wie z. B. von Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen. |
Dieser Reinigungspflicht ist an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag nachzukommen, es sei denn, außerordentliche Verschmutzungen erfordern eine zusätzliche Reinigung.
Auf das mögliche Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Nichtbeachtung dieser Satzungsvorschriften durch die Verantwortlichen wird ausdrücklich hingewiesen.
Wegen der bevorstehenden Wintermonate wird auch auf die Verpflichtung zur Schneeräumung, zum Bestreuen der Gehwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen hingewiesen. In der Stadt Diez gilt diese Verpflichtung für die Gehwege, in allen Ortsgemeinden auch für die Straßen.