Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner anschließenden Bitte um Ergänzung der Tagesordnung wurde zugestimmt. Zu der unter Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumten Einwohnerfragestunde war niemand erschienen. Im darauffolgenden TOP 3 informierte der Vorsitzende seine Ratskollegen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO über Vertragsbeziehungen, die die Ortsgemeinde selbst mit ihren Arbeitnehmern, dem Ortsbürgermeister oder der Ortsbürgermeisterin bzw. den Beigeordneten selbst geschlossen hat. Für die Ortsgemeinde Altendiez wurde mitgeteilt, dass es solche Vereinbarungen oder Verträge nicht gäbe. In TOP 4 beauftragte der Gemeinderat ein Fachbüro mit der Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hahnsfeld II“ gemäß Honorarangebot vom 08.06.2022. Die direkte Beauftragung ist aufgrund der Angebotshöhe im Zusammenhang mit den Submissionsrichtlinien möglich. Die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) fanden während der Abstimmung Anwendung. Des Weiteren wurde die schlechte Akustik in der Lahnblickhalle in Hinblick auf die Vorstellung des Bebauungsplans am 04.07. diskutiert. Um eine bessere Verständlichkeit zu gewährleisten, wurde folgender Beschluss gefasst, ein Sound-Service soll für die oben genannte Veranstaltung für Abhilfe sorgen. Danach beschloss man den Kauf eines Rasenmähers bei dem wirtschaftlichsten Bieter von zwei eingereichten Angeboten. Die Anfragen und Mitteilungen (TOP 6 und 7) beinhalteten folgende Sachverhalte und Fragen: Wann das Rathaus wieder für Sitzungen zur Verfügung stehe; die illegale Müllentsorgung durch Dritte auf dem Grünschnittplatz und die Frage, ob eine Videoüberwachung des Geländes rechtmäßig wäre, im Übrigen solle der Themenkreis Grünschnittplatz und hierzu entstandene Sicherheitsfragen in der nächsten Ratssitzung behandelt werden; dann teilte der Vorsitzende mit, dass die Verwaltung im regen Austausch mit der Deutschen Glasfaser stehe, um entstandene Probleme zu erörtern. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde für ein Widerspruchsverfahren eine fachliche Beratung heranziehen soll.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Nachdem das Planungsbüro in der Zwischenzeit mehrere Bebauungsplanentwürfe „Am Hahnsfeld II“ erarbeitet hat, wurden diese nun in Tagesordnungspunkt (TOP 2) auf Grundlage der aktuellen Planungen und unter Berücksichtigung der Vorschläge und Ideen der hierfür eingesetzten Arbeitsgruppe dem Gemeinderat vorgestellt. Ziel hierbei ist es, das Aufstellungsverfahren schnellstmöglich einzuleiten. Parallel dazu wurden noch folgende Punkte angemerkt: Die Lage und Größe der Regenrückhaltebecken sei noch nicht definitiv bestätigt; mit Blick auf die angrenzende B 417 müsse eine schalltechnische Untersuchung erfolgen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird ein Lärmschutzwall erforderlich werden, wodurch sich Verschiebungen der Bauflächen im südwestlichen Gebietsteil ergeben könnten; im südöstlichen Teil des Gebiets befinde sich eine Streuobstwiese, die unter Naturschutz stehe. Falls diese beseitigt werden soll, muss ein begründeter Befreiungsantrag bei der Oberen Naturschutzbehörde gestellt werden; im Plangebiet wurde ein Vorkommen der Feldlerche festgestellt. Weshalb hier entsprechende Kompensationsmaßnahmen erforderlich werden; ebenfalls werden Maßnahmen zur Ableitung des Außengebietswassers zu treffen sein.
Hier soll festgehalten werden, dass in dieser Sitzung noch keine Beschlüsse zum o. g Bebauungsplan getroffen wurden und es sich lediglich um eine Veranstaltung handelte, in der die Planungen vorgestellt wurden. Ein nicht-öffentlicher Teil in dieser Sitzung war entbehrlich.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zu Tagesordnungspunkt 2 macht die Verwaltung folgende Anmerkung: Gemäß § 34 Abs. 7 Nr. 1 GemO muss für das Aufnehmen von Tagesordnungspunkten eine Zweidrittelmehrheit erreicht werden. Dies wurde jedoch für dem hiesigen TOP 2 nicht erreicht. Somit sind die Beschlüsse nicht wirksam und müssen bei der nächsten Sitzung erneut beschlossen werden. Angesichts der nochmaligen Erweiterungsabsicht des Norma-Marktes in der Ortsgemeinde, den die Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG betreibt, stellten die Gemeindevertreter in dem Beschluss unter TOP 3 fest, dass sie keine Einwände gegen die geplante Markterweiterung hätten und beauftragten die Verwaltung, das hierfür nötige Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord zu beantragen. Auch während dieser Sitzung war ein nicht-öffentlicher Teil nicht erforderlich.
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