Auf Grund mehrfacher Beschwerden möchte ich nochmals auf die Regelungen der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Diez hinweisen:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen (In Feld und Wald) sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Als Beispiel mögen es Jogger nicht, wenn Ihnen der Hund auf sie zuläuft oder nachläuft.
Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Die Gemeinde hat an stark frequentierten Stellen hierzu entsprechende Spender für Hundekotbeutel und Abfallbehälter aufgestellt.
Im Rahmen eines respektvollen Miteinanders bitte ich hier eindringlich um Beachtung.
Im Zeitraum vom 31.10. – 25.11.2023 soll die jährliche Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge erfolgen. Ich würde mich freuen, wenn sich wieder jemand oder auch mehrere bereit erklären würden, die Sammlung in Eppenrod durchzuführen. Wenn also jemand Interesse hat, bitte bei mir melden.