Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die form- und fristgerechte Einladung fest. In TOP 2 befasste sich der Ausschuss mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Zentrale Feuerwache“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wirt Teil I“. Während der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind aus der Öffentlichkeit keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden; es gingen lediglich Stellungnahmen zweier Behörden ein. Abwägungsbedarf ergibt sich vor allem aus den Stellungnahmen der Kreisverwaltung und der SGD Nord. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung weist auf die Auswirkungen der Rodung vorhandener Gehölzstrukturen hin, wobei für die bauliche Erweiterung ein Bereich zur Ersatzbepflanzung zur Verfügung steht, sodass dieser Forderung Rechnung getragen werden soll. Die Untere Wasserbehörde sieht hinsichtlich der Niederschlagswasserbewirtschaftung beim geplanten kleinflächigen Anbau keinen Handlungsbedarf. Der Ausschuss nimmt die Würdigung der Stellungnahmen zur Kenntnis, folgt der Forderung zur Ersatzbepflanzung und beauftragt die Verwaltung entsprechend zu verfahren. Danach stimmte das Gremium für die Ablösung von Stellplätzen im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum und ermächtigte die Stadtbürgermeisterin, den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen (TOP 3). In TOP 4 befasste man sich schließlich mit der Umrüstung der Flutlichtanlage für die Kunstrasenplätze auf der Sportanlage „Am Wirt“. Hier soll im Zuge der Sanierung der Halle die leistungsintensive Beleuchtung auf moderne, zu dimmende LED-Technik umgestellt werden, um den Stromverbrauch zu senken und die künftig zu erwartenden höheren Energielasten, die in der sanierten Halle zu erwarten sind, mit dem vorhandenen Netzanschluss leisten zu können und um gleichzeitig Kosten und Treibhausgase zu reduzieren. Deshalb empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, der Umrüstung zuzustimmen und die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit einem Fachbüro entsprechende Fördermittel zu beantragen sowie die Maßnahme in die Haushaltsplanung 2026 aufzunehmen und bei einer späteren Förderzusage auch umzusetzen. In den TOP 5 bis 8 erteilten die Mitglieder des Ausschusses ihr Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu den geplanten Bauvorhaben. Dann lagen unter TOP 9 keine Anträge vor. Unter den Mitteilungen der Stadtbürgermeisterin und den Anfragen der Ausschussmitglieder (TOP 10) wurden verschiedene Themen angesprochen. Bemängelt wurden nicht beseitigte Aufbrüche nach dem Glasfaserausbau in der Friedrichstraße. Zum Projekt „Wohngebiet Heckenweg“ gibt es weiterhin keine neuen Entwicklungen. Die Absperrung eines Gebäudes in der Altstadtstraße muss aufgrund der laufenden, aufwendigen Sanierung bestehen bleiben. Am Fuß der Brückenpfeiler an der alten Bahnbrücke hat der Bewuchs wieder stark zugenommen; da eine chemische Behandlung verboten ist, bleibt nur der regelmäßige Rückschnitt. Zudem wurde auf zunehmendes illegales Parken in der Altstadtstraße hingewiesen; Verstöße sollten dokumentiert und beim Ordnungsamt angezeigt werden. Außerdem wurde mitgeteilt, dass der Bauantrag zur Sanierung der Halle „Am Wirt“ eingereicht wurde. Für den Neubau der Brücke Bismarckstraße liegt die wasserrechtliche Genehmigung vor, für die Ersatzfußgängerbrücke flussabwärts jedoch noch nicht; die Ausschreibung wird dennoch vorangetrieben. Die Sanierung des Ausbruchs in der Aar-Ufermauer in der Unterstraße liegt bei der SGD Nord; parallel soll die Inwertsetzung auf der gegenüberliegenden Uferseite weiter betrieben werden. Schließlich verzögert sich die Aufstellung des WC-Containers auf dem Parkplatz „Haus Schneider“ in der Altstadt, die Maßnahme soll jetzt aber zeitnah umgesetzt werden. Ein nicht öffentlicher Teil in dieser Sitzung war entbehrlich.
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