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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 40/2025
Nachrichten anderer Behörden
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Bekanntmachung des Entscheids - „Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Altendiez“

Bekanntmachung

1.

Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 03.03.2023, Az. 60-III 10/23, auf Antrag der Firma Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG, Krefelder Straße 203, 52070 Aachen, Raumordnungsverfahren nach § 17 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694), i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) in der Fassung vom 10.04.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch § 54 des Gesetzes vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283, 295), für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Altendiez, Verbandsgemeinde Diez, Landkreis Rhein-Lahn, eingeleitet.

2.

Gegenstand des Verfahrens war die beabsichtigte Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, mit einer Größe von ca. 14 ha bei einer Leistung von ca. 19 MWp. Die dabei produzierte Strommenge der Anlage soll ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der geplante Standort der Anlage grenzt im Osten und Westen an Waldstrukturen an, nördlich liegen landwirtschaftliche Nutzflächen. Direkt südlich angrenzend verläuft eine Bahnstrecke. Zudem wird das Plangebiet von mehreren, teils asphaltierten, Wirtschaftswegen durchzogen. Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlagen muss die Ortsgemeinde Altendiez sowie die Verbandsgemeinde Diez später noch ein Bauleitplanverfahren betreiben. Das ca. 14 ha große Plangebiet auf der Gemarkung Altendiez umfasst folgende Flurstücke: Flur 10, Flurstücke 2, 3, 4, 44, 45/1, 45/2, 46, 47 sowie Flur 11, Flurstücke 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 39, 40/1, 40/2, 41, 42, 43, 44, 45/1.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme von überörtlicher Bedeutung, für die es einer Raumordnungsverfahren nach § 15 ROG i.V.m. § 17 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,

• ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, und

• das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.

3.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 Satz 3 ROG i.V.m. 17 Abs. 7 LPlG) wurden die dem Raumordnungsverfahren zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 30. März 2023 bis einschließlich 02. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Daneben konnten die Unterlagen auch im Internet eingesehen werden.

4.

Die Einwohnerinnen und Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen konnten sich bis zum 16. Mai 2023 zu der Planungschriftlich oder in elektronischer Form bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, Untere Landesplanungsbehörde, äußern.

5.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Nach Prüfung und Auswertung aller Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten und nach Abwägen der Leitlinien der Raumordnung gemäß § 1 ROG und § 1 LPlG in Verbindung mit den Zielen des LEP IV (Vierte Teilfortschreibung - Erneuerbare Energien) sowie des aktuellen regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (RROP Stand vom 11.12.2017), wird das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens - unter dem mit Schreiben der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald vom 26.05.2025, Az. 14 91 141 03 /41 MW, erteilten Benehmen gem. § 20 Abs. 1 LPlG - wie folgt festgestellt: Die beantragte Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Altendiez mit insgesamt ca. 14 ha Solarmodulfläche ist mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.

Bad Ems, 09.09.2025
Jörg Denninghoff, Landrat