Bekanntmachung
| 1. | Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 13.02.2025, eingegangen am 03.03.2025, Az. 60-III 16/25, auf Antrag der Firma Buß Solar GmbH, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) in der Fassung vom 10.04.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch § 54 des Gesetzes vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283, 295), für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Dörnberg, Verbandsgemeinde Diez, Landkreis Rhein-Lahn, eingeleitet. | |
| 2. | Gegenstand des Verfahrens ist die beabsichtigte Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, mit einer Größe von ca. 6,5 ha bei einer Leistung von ca. 6,5 MWp. Die dabei produzierte Strommenge der Anlage soll ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der geplante Standort der Anlage liegt ca. 140 m südlich der ersten Wohnbebauung des Ortsteils Dörnberg-Hütte, ca. 280 m nordöstlich des Hofguts Bergerhof sowie ca. 900 m östlich des Siedlungskörpers Charlottenberg und ca. 1.400 m nördlich des Siedlungskörpers Dörnberg. Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlagen muss die Ortsgemeinde Dörnberg sowie die Verbandsgemeinde Diez später jeweils noch ein Bauleitplanverfahren betreiben. Das ca. 6,5 ha große Plangebiet auf der Gemarkung Dörnberg umfasst folgende Flurstücke: Flur 10, Flurstück 15/6. | |
| Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme von überörtlicher Bedeutung, für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i.V.m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, | |
| • | ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, und |
| • | das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. |
| 3. | Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 Satz 3 ROG i.V.m. 17 Abs. 7 LPlG) wurden die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 03. April 2025 bis einschließlich 05. Mai 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Daneben konnten die Unterlagen auch im Internet eingesehen werden. | |
| 4. | Die Einwohnerinnen und Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen konnten sich bis zum 19.05.2025 zu der Planungschriftlich oder in elektronischer Form bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, Untere Landesplanungsbehörde, äußern. | |
| 5. | Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht: | |
| Nach Prüfung und Auswertung aller Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten und nach Abwägen der Leitlinien der Raumordnung gemäß § 1 ROG und § 1 LPlG in Verbindung mit den Zielen des LEP IV (Vierte Teilfortschreibung – Erneuerbare Energien) sowie des aktuellen regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald (RROP Stand vom 11.12.2017), wird das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung – unter dem mit Schreiben der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald vom 04.07.2025, Az. 14 91 141 03 /41 MW, erteilten Benehmen gem. § 20 Abs. 1 LPlG – wie folgt festgestellt: | |
| Die beantragte Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Dörnberg mit insgesamt ca. 6,5 ha Solarmodulfläche ist mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. | |
Bad Ems, 09.09.2025