Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 15.09.2022 hiermit bekannt gemacht wird.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
verzinste Kredite auf 720.115,00 Euro.
§ 3
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2.430.957,47 Euro
§ 4
Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.10.2022 - 21.10.2022 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.