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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 41/2022
Holzappel
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Holzappel für das Jahr 2022 vom 12.10.2022

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde am 15.09.2022 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite auf 720.115,00 Euro.

§ 3

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2.430.957,47 Euro

§ 4

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Holzappel, den 12.10.2022  —  Harald Nöllge
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.10.2022 - 21.10.2022 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Harald Nöllge, Ortsbürgermeister