Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Bei der Tagesordnungspunkte wurde ein Tagesordnungspunkt abgesetzt und ein die Erteilung eines Einvernehmen zur einem Bauvorhaben aufgenommen, die Zustimmung erfolgte hierzu einstimmig. Der TOP 2 beinhaltete den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2022. Dieser wurde hauptsächlich erforderlich, da die geplanten Investitionen für den Waldkindergarten veranschlagt werden sollen. Darüber hinaus muss beim Grunderwerb für das Neubaugebiet „Im Bangert“ aufgrund der Vergrößerung des Plangebietes nach den erfolgten Kaufverhandlungen der Grundstücke nachfinanziert werden. Weiterhin werden sowohl für das Neubaugebiet „Im Bangert“ als auch für die Erweiterung des Gewerbegebietes bereits Mittel in 2022 für die Planung der Erschließung veranschlagt.
Unter TOP 3 informierte der Vorsitzende über den Sachstand zur Einrichtung der geplanten Waldkindergartengruppe. Der erforderliche Schutzraum hat eine Größe von ~ 9,4 x 3 m und beinhaltet eine Toilette. Die Heizung soll über Infrarot-Platten erfolgen. Der Schutzwagen soll nicht mit einem eigenen Fahrgestellt ausgerüstet werden, sondern wird als mobile Lösung auf Stützen abgestellt. Bei einer notwendigen Umsetzung des Schutzraumes kann dieser mit einem Tieflader unterfahren, die Stützen demontiert und somit umgesetzt werden. Die Auslegung des Wagens erfolgt auf max. 20 Kinder. Als Alternative wurde die Aufstellung von Containern erörtert, die Alternative aber wieder verworfen. U.a. ist die Aufstellung im Naturpark Nassau vorgesehen, so dass eine entsprechende Verkleidung des Gebäudes mit Holz notwendig wäre. Weiterhin kann die funktionale Aufteilung mit einer Hochebene nicht mit einem Container realisiert werden, so dass eine größere Grundfläche benötigt wird. Neben dem mobilen Schutzraum soll ein festes Gebäude mit 2 Toiletten und einem Lagerraum (~ 15 m²) errichtet werden. In der darauffolgenden Abstimmung wurde beschlossen, die vorgestellte Planung weiter zu verfolgen und ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der Statik zu beauftragen. Im nächsten TOP (4) erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu einem geplanten Bauvorhaben gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Die Mitteilungen und Anfragen unter TOP 5 beinhalteten folgende Sachverhalte:
• die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zur Umsetzung der Breitbandversorgung in der Gemeinde
• die mit der Feuerwehreinheit erfolgten Abstimmungen zum Umbau des Mehrzweckraumes bei der Feuerwehr
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