Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seiner anschließenden Bitte um Ergänzung der Tagesordnung wurde zugestimmt. In Tagesordnungspunkt (TOP 2) erteilten die Gemeindevertreter ihr Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem geplanten Bauvorhaben. Nachdem der Bebauungsplan „Auf der Höhe 3“ mittlerweile Rechtskraft erlangt hat, wurden unter TOP 3 die erforderlichen Straßennamen in dem Gebiet vergeben. Künftig lauten die Straßennamen wie folgt: „Zur Ruheiche“ und „Auf der Höhe“ sowie „Mittelweg“ und „Schöne Aussicht“. Hierbei soll darauf hingewiesen werden, dass die Zuteilung der jeweiligen Hausnummern nicht vom Gemeinderat beschlossen wird, sondern diese von der Verwaltung im Zuge der einzelnen Baugenehmigungen benannt werden. Während des TOP 4 beauftragte man den Vorsitzenden, noch einmal die genauen Liefer- bzw. Preismodalitäten für den geplanten Kauf eines Gemeindeanhängers bei dem vorgesehenen Lieferanten abzufragen. Anschließend vergab man die Elektroarbeiten für den Anbau des Jugendraums und der Bücherei an das Rathaus an den günstigsten Bieter, wobei vorher dessen Leistungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit der beauftragten Architektin überprüft werden wird (TOP 5). Im gleichen Kontext erfolgte unter TOP 6 die Auftragsvergabe für die Heizungs- und Sanitärinstallation. Auch unter TOP 7 erfolgte einer Auftragsvergabe zur Erneuerung der Holzfenster auf der Ostseite des Dorfgemeinschaftshauses in Aluminiumausführung an den günstigsten Bieter. Die drei vorgenannten Verfahren wurden freihändig durchgeführt. In TOP 8 übertrugen die Gemeindevertreter Haushaltsermächtigungen gemäß § 17 Abs. 1 GemHVO vom Haushaltsjahr 2021 in das von 2022. Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO ist der Gemeinde- / Stadt-Verbandsgemeinderat in der Regel halbjährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. Hierzu ist deutlich festzuhalten, dass diese unterjährige Betrachtung des Zahlenwerkes kein reales Abbild der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel sein kann, da durch diverse bereits erfolgte Auftragsvergaben weitere Mittel gebunden sind, aber noch nicht buchhalterisch erfasst bzw. zahlungswirksam verbucht sind (TOP 9). Die Tagesordnungspunkte Verschiedenes, die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters sowie die Anfragen der Ratsmitglieder (10 und 11) umfassten folgende Sachverhalte: Vorschläge zur Veränderung der gemeindeeigenen Homepage werden den Ratsmitgliedern zugesandt; die Abstimmung eines Prüftermins in der Verwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss; zu den in 2024 stattfindenden Kommunalwahlen soll während des Neujahrsempfangs für das Jahr 2023 um interessierte an der Gemeindearbeit unter anderem mit Flyern geworben werden, genauso am Neujahrsstammtisch. Mitteilungen gab es zu: Der Info-Veranstaltung zum Thema Kita/Kitaplätzen für die Gemeinderäte Gückingen, Aull und Hambach in diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass für den Gemeindebereich Gückingen ein hoher Bedarf an Kindergartenplätzen besteht, mit der Trägerschaft der Einrichtung, dem Kreis und den Ratsmitgliedern wurden Wege zur Abhilfe hierfür besprochen; die Umstellung der Sportanlage in Sachen Beleuchtung auf LED-Technik; das Anschreiben an die Gemeinde wegen der Genehmigung einer Garage; die Organisation des Ausflugs vom Gemeinderat vom 30.07.2022. Anfragen wurden folgende gestellt: Zu einer möglichen Errichtung einer Solarfreiflächenanlage auf gemeindeeigenem Gelände; der Ergänzung des Wildzauns im Bereich der Hecke am Friedhof; Überquerungshilfen im Bereich der Fahrradwege Elz/Staffel und Texelhof; die Entfernung der Betonpfosten am Ortseingang vor den Ortseingangssteinen; die Entfernung von überwuchernden Ästen über die Friedhofsmauer; das Anbringen eines Schildes „Auf Wiedersehen“ auf die Rückseite der Ortseingangssteine; die Möglichkeit zum Pflücken von Äpfeln auf der Ausgleichsfläche vor dem Friedhof durch Passanten und einen Hinweis dazu. Ein nicht-öffentlicher Teil in dieser Sitzung war entbehrlich.
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