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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 41/2026
Stadt Diez
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Aufstellung des Bebauungsplans „Pestalozzischule“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Diez hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pestalozzischule“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Pestalozzischule in räumlicher Nähe zum bisherigen Standort der Grundschule. Zu diesem Zweck weist der Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ aus und sichert die erforderliche Erschließung.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarz gestrichelten Linie dargestellt.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Diez von 2024 stellt für den Bereich des Plangebietes gegenwärtig „Flächen für die Landwirtschaft“ dar und wird daher im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans teilräumlich geändert. Das Planziel der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung von „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Schule“ zu Lasten der bisherigen Darstellungen.

Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens werden den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit weitere Einzelheiten im Rahmen der Beteiligungsverfahren zugänglich gemacht.

Diez, den 06.10.2026
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin

Bebauungsplanentwurf „Pestalozzischule“ der Stadt Diez

hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit von Montag, dem 12.10.2026 bis einschließlich Freitag, dem 23.10.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, Zimmer 209, 65582 Diez, während der Öffnungszeiten bereit. Zusätzlich zu der Auslegung werden die Entwurfsunterlagen im Internet unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch an verwaltung@vgdiez.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarz gestrichelten Linie dargestellt.

Diez, den 06.10.2026
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin