Ortsgemeinde Altendiez
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977, in der derzeit geltenden Fassung, und aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats Altendiez vom 11.05.2023 werden die nachstehend genannten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Der beigefügte unmaßstäbliche Lageplan, in der die gewidmeten Flächen mit dicker schwarzer Linie markiert sind, ist Bestandteil der Widmungsverfügung. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 14 LStrG die Ortsgemeinde Altendiez. Die Einstufung der Straßen erfolgt gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 a) LStrG jeweils als Gemeindestraße. Diese Verfügung wird nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Hinweis
Die Widmungsverfügung und der Lageplan können während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 3. Stock, Zimmer D 03, 65582 Diez, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz zu erheben.