Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Für die im Tagesordnungspunkt (TOP 2) anberaumte Einwohnerfragestunde war kein/e Bürger/-in erschienen. Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Im Bangert“ verwies der Vorsitzende auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, welches die gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungs-planes in einem beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch für nichtig erklärt hat. Der notwendige Bebauungsplan ist daher über das bisherige übliche Verfahren aufzustellen. Für das Neubaugebiet „Im Bangert“ bedeutet dies, dass eine erneute Offenlage sowie eine neue Beteiligung der Behörden durchgeführt werden muss. Ebenso muss ein Umweltbericht erstellt und Ausgleichsflächen ausgewiesen werden, die im Rahmen eines ebenfalls zu erstellenden naturschutzfachlichen Planungsbeitrages zu ermitteln sind. Der Gemeinde hat nach eingehender Beratung beschlossen, das Verfahren entsprechend weiterzuführen und die Auftragserweiterungen bezüglich der Erarbeitung des „Umweltberichts“ und des „naturschutzfachlichen Planungsbeitrags“ vorzunehmen. Anschließend stimmte die Gemeindevertretung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Verbandsgemeinde in der Fassung vom August 2023 gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu (TOP 4). Nach Mitteilung der Deutschen GigaNetz GmbH soll der Ausbau in der Gemeinde nunmehr erfolgen bzw. befinden sich die Planungen für den Ausbau auf der Zielgerade (siehe auch Artikel in der Rhein-Lahn-Zeitung vom 03.08.2023). Konkrete Pläne oder eine Aussage zum Baubeginn konnten auf Rückfrage bei der Firma vorgelegt werden. Die Breitbandversorgung des bestehenden Gewerbegebietes sowie die geplante Erweiterung sollen nach einer Ausschreibung durch die Telekom erfolgen. Das Gewerbegebiet wird als sog. weißer Fleck bezeichnet, da das Gebiet aktuell mit weniger als 30 Mbit/s versorgt wird (TOP 5). Unter TOP 6 erteilte man dann ein Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem geplanten Bauvorhaben im Ort.
Die Gemeinde hat gemeinsam mit der Verbandsgemeinde ein Hochwasser- und Starkregenkonzept aufgestellt. Die umfangreichste und gleichzeitig aufwendigste Maßnahme stellt die Ableitung von Außengebietswasser bzw. der Straßenfläche im Bereich der Landesstraße L317 aus Richtung Hirschberg dar. Hier soll durch ein Ing.-Büro näher geprüft werden, welche Möglichkeiten bei einem Starkregenereignis bestehen, die in Richtung der Ortslage strömenden Wassermengen abzuleiten bzw. zu minimieren. Wegen der bestehenden Troglage der Landesstraße sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt.
Im Sinne des § 21 Abs. 1 GemHVO wurde der Gemeinderat in TOP 8 über den Stand des Haushaltsvollzugs hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele von Eppenrod informiert.
In TOP 9 wurde erörtert, für welche größeren Maßnahmen entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2024 eingestellt bzw. Förderanträge gestellt werden sollen:
Kindergarten:
| a) | Fassade - Anstrich und Rollladenführungen |
| b) | Mülltonnenstellplätze |
| c) | Neugestaltung Büro |
| Friedhof - Umgestaltung: | |
| a) | Pflasterung Hauptweg |
| b) | Rückschnittmaßnahmen |
| c) | Anlage eines Beetes für Urnen |
Daran anschließend enthielten die Mitteilungen und Anfragen (TOP 10) folgende Sachverhalte:
Zum Ende der Sitzung (TOP 14) informierte der Vorsitzende, dass im nicht-öffentlichen Teil der Versammlung unter TOP 11 eine Nutzungsvereinbarung für den Funkturm bei den Windrädern angepasst wurde. Weiterhin erfolgte eine Information zu einem Vorkaufsrecht. In TOP 12 wurde dem Abschluss einer Vereinbarung zur Nutzung eines Wirtschaftswegs wegen der Räumung des Lagerplatzes „Im Wiesengrund“ zugestimmt. Außerdem wurde der Sachstand zum Repowering der Windkraftanlagen sowie eine mögliche PV-Anlage auf dem Dach der Turnhalle erörtert und es erfolgten noch verschiedene Mitteilungen und Anfragen (TOP 13).
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