Für die Wahl eines/einer Wehrführers/-führerin findet am 28.11.2024, 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, 56379 Dörnberg, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 a und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG), die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Dörnberg sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen sind.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer Wehrführers/-führerin |
| 4. | Sonstiges |