Titel Logo
DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 42/2026
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2026 vom 14.9.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 1.10.2026 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf  — 5.507.290 €.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 6.735.458 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf —  751.505 €.

§ 4

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres  — 27.444.900 €

§ 5

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a)

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils

an der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer

und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit

32,7 v.H.

b)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

32,7 v.H.

c)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

32,7 v.H.

d)

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit

32,7 v.H.

e)

Schlüsselzuweisungen mit

32,7 v.H.

§ 6

Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, 7.10.2026
Maren Busch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.10.2026 bis 23.10.2026 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/ Kasse, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Maren Busch, Bürgermeisterin