Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 1.10.2026 hiermit bekannt gemacht wird.
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:
| gegenüber bisher € | erhöht um € | vermindert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 23.455.705 |
| 420.883 | 23.034.822 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 23.441.391 |
| 425.368 | 23.016.023 |
| das Jahresergebnis | 14.314 | 4.485 |
| 18.799 |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| die ordentlichen Einzahlungen | 22.009.713 |
| 280.883 | 21.728.830 |
| die ordentlichen Auszahlungen | 21.593.959 |
| 422.371 | 21.171.588 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 415.754 | 141.488 |
| 557.242 |
| die außerordentlichen Einzahlungen | 0 |
|
| 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 0 |
|
| 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0 |
|
| 0 |
| die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit | 3.986.780 |
| 299.362 | 3.687.418 |
| die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | 10.167.260 |
| 415.310 | 9.751.950 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | - 6.180.480 | 115.948 |
| - 6.064.532 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 5.831.192 |
| 255.885 | 5.575.307 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 67.266 | 751 |
| 68.017 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit | 5.763.926 |
| 256.636 | 5.507.290 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf — 5.507.290 €.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 6.735.458 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 751.505 €.
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres — 27.444.900 €
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit | 32,7 v.H. |
| b) | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit | 32,7 v.H. |
| c) | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit | 32,7 v.H. |
| d) | Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit | 32,7 v.H. |
| e) | Schlüsselzuweisungen mit | 32,7 v.H. |
Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.
Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.10.2026 bis 23.10.2026 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/ Kasse, öffentlich aus.