Für die bevorstehenden Feiertage Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag sind nach den Vorschriften des Feiertagsgesetzes alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verboten. Für den Volkstrauertag und den Totensonntag gilt dies auch für sportliche Veranstaltungen bis 13.00 Uhr. Tanzveranstaltungen sind für diese Feiertage ab 4.00 Uhr verboten, wobei dies auch für alle musikalischen Darbietungen gilt, die ein Tanzen veranlassen könnten. Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt (Tel. 06432/501-228 oder -227).