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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 43/2024
Stadt Diez
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Diez

Bekanntmachung über die Wahlzeit, den Wahlraum und Stimmabgabe für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Diez

I.

Am Sonntag, dem 10. November 2024, findet die Wahl zum Beirat für Migration und Integration der Stadt Diez statt. Die Wahlhandlung dauert von 14 bis 18 Uhr.

II.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum: Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, 2.OG, Zi. 218 Sitzungssaal, wählen. In der Wahlbenachrichtigung sind Stimmbezirk und Wahlraum angegeben. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und ein Identitätsnachweis bereitgehalten werden.

III.

Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt. Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind. Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:

1.

Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind (7 Stimmen).

2.

Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen.

3.

Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen streichen.

4.

Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr als 7 Stimmen vergeben werden.

IV.

Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlkabine den Stimmzettel so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben und legen den Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher dies gestattet.

V.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis Freitag, den 8. November 2024, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

VI.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden. Alternativ besteht zusätzlich die Möglichkeit, am 10. November 2024 bis spätestens 18 Uhr den Wahlbrief in dem angegebenen Wahlraum zu übergeben.

VII.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wählerin oder der Wähler haben im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.

VIII.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Diez, den 14. Oktober 2024
Annette Wick, Stadtbürgermeisterin und Wahlleiterin