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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 44/2022
Stadt Diez
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Diez für das Jahr 2022 vom 02.11.2022

Der Stadtrat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 11.10.2022 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 01.01. des Haushaltsjahres 15.394.253,51 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 16.982.830,51 Euro

§ 3

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, den 02.11.2022  —  Annette Wick
Stadtbürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.11.2022 - 11.11.2022 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Annette Wick, Stadtbürgermeisterin