Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 17.10.2023 hiermit bekannt gemacht wird.
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | erhöht um Euro | vermindert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 19.064.361,00 | 21.276,00 |
| 19.085.637,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 19.063.100,00 | 18.126,00 |
| 19.081.226,00 |
| das Jahresergebnis | 1.261,00 | 3.150,00 |
| 4.411,00 |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| die ordentlichen Einzahlungen | 17.148.497,00 |
| 1.665.337,00 | 15.483.160,00 |
| die ordentlichen Auszahlungen | 17.058.173,00 |
| 16.716,00 | 17.041.457,00 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 90.324,00 |
| 1.467.973,00 | -1.558.297,00 |
| die außerordentlichen Einzahlungen | 0,00 | 2.100.000,00 |
| 2.100.000,00 |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 0,00 |
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| 0,00 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 0,00 | 2.100.000,00 |
| 2.100.000,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 516.909,00 | 585.000,00 |
| 1.101.909,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.750.423,00 |
| 1.027.100,00 | 5.723.323,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -6.233.514,00 | 1.612.100,00 |
| -4.621.414,00 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.233.514,00 |
| 2.126.503,00 | 4.107.011,00 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 90.324,00 |
| 63.024,00 | 27.300,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.143.190,00 |
| 2.063.479,00 | 4.079.711,00 |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen | 23.898.920,00 |
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| 22.792.080,00 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen | 23.898.920,00 |
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| 22.792.080,00 |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 0,00 |
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| 0,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0,00 Euro.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 4.615.000,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 26.454.363,36 Euro
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| a) | Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an derEinkommenssteuer, Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit 24,0 v.H. |
| b) | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit 24,0 v.H. |
| c) | Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit 24,0 v.H. |
| d) | Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit 24,0 v.H. |
| e) | Schlüsselzuweisungen mit 24,0 v.H. |
Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.
Hinweis:
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.11.2023 bis 13.11.2023 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.