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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 44/2023
Verbandsgemeinde
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2023 vom 31.10.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 17.10.2023 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0,00 Euro.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 4.615.000,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 26.454.363,36 Euro

§ 5

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

a)

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an derEinkommenssteuer, Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit 24,0 v.H.

b)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit 24,0 v.H.

c)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit 24,0 v.H.

d)

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit 24,0 v.H.

e)

Schlüsselzuweisungen mit 24,0 v.H.

§ 6

Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, den 31.10.2023
Maren Busch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.11.2023 bis 13.11.2023 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Maren Busch, Bürgermeisterin