Auslegung des Haushaltsplanentwurfs nebst seiner Anlagen
Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsmitglieder bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Forstverbandes Lahn-Aar liegt zur Einsichtnahme vom 29.10.2025 bis zur Beschlussfassung am 25.11.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 11.11.2025 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.