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DIEZeitung - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez
Ausgabe 44/2026
Holzheim
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Vollzug des Grundstücksverkehrsgesetzes

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung: Holzheim

Flur: 5

Flurstück: 37/2

Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche

Bezeichnung: An der Neuen Straße

Flächengröße: 9.369 m²

Bestandteil dieses Vertrages ist die ausschließlich o.g. Landwirtschaftsfläche.

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen des Mitteilungsblattes, bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises - Untere Landwirtschaftsbehörde - Insel Silberau, 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.

gez. David Heimerl
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises