Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung: Holzheim
Flur: 5
Flurstück: 37/2
Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche
Bezeichnung: An der Neuen Straße
Flächengröße: 9.369 m²
Bestandteil dieses Vertrages ist die ausschließlich o.g. Landwirtschaftsfläche.
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse nach Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen des Mitteilungsblattes, bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises - Untere Landwirtschaftsbehörde - Insel Silberau, 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.