Aus gegebenem Anlass möchte ich mal wieder auf die wöchentliche Straßenreinigungspflicht sowie auf die Beseitigungspflicht des Überwuchses hinweisen.
Straßenreinigungspflicht (Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der OG)
"Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art..., die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und Durchlässe." Die reinigungspflichtige Fläche erstreckt sich bis zur Straßenmitte, die Reinigung hat vor einem Sonntag oder einem Feiertag zu erfolgen."
In der gleichen Satzung ist die Schneeräum- sowie die Streupflicht geregelt.
"Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten 7.00 bis 20.00 Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht."
Überwuchs (Gefahrenabwehrverordnung der VG)
"Bäume und Sträucher, die in die öffentliche Straße hineinragen, sind soweit auszuschneiden, dass sie weder den Verkehr noch die Sichtbarkeit und Wirksamkeit öffentlicher Verkehrseinrichtungen beeinträchtigen. Dabei muss über Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 3 Meter und über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil von 5 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 50 cm ab Fahrbahnrand frei bleiben, wenn nicht aus wichtigen Gründen ein Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze erforderlich ist. Überwuchs an Straßenlaternen ist so zu entfernen, dass Straßenlaternen ihre volle Leuchtkraft entfalten."
Wie im letzten Jahr werden wir im Januar 2023 eine Ortsbegehung durchführen und uns bei Nichtbeachtung weitere Schritte vorbehalten.