Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. In der sich anschließenden nicht-öffentlichen Sitzung wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass Verhandlungen mit einem Grundstückseigentümer geführt werden sollen.
Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Zu Beginn der Sitzung beanstandete die 3. Beigeordnete das vorliegende Protokoll aus der Sitzung vom 27.06.2022 unter dem Gesichtspunkt, dass das Abstimmungsergebnis zu den damaligen TOP 8.3 nicht richtig wiedergegeben wurde. Die Entscheidung, keine Grundstücke zurückzuhalten, sei nicht einstimmig getroffen worden, sondern vielmehr mit einer Gegenstimme, so hätte das Ergebnis 8 Ja, 1 Nein und 0 Enthaltungen lauten müssen. Berücksichtigend, dass das so geänderte Abstimmungsergebnis nichts an der eigentlichen Entscheidung, keine Grundstücke zurückzuhalten, ändere, war es dem Gemeinderat möglich, das Protokoll entsprechend abzuändern. Die Beschlussfassung hierzu erging mehrheitlich. Während des TOP 2 informierte der Ortsbürgermeister im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet „Auf die Schaumburger Straße“ über den Sachstand, dass durch ein Unternehmen, welches mit der Realisierung der Maßnahme betraut ist, eine Mehrkostenanmeldung sowie ein Nachtragsangebot vorliegt. Im Übrigen informierte er darüber, dass der Flächenankauf zur Realisierung des Gebiets nicht im vollen Umfang getätigt werden kann und deshalb eventuell eine Flächenanpassung für das Baugebiet vorzunehmen ist. Die hierzu zu fassenden Beschlüsse sind im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Die Mitteilungen des Ortsbürgermeisters unter TOP 3 beinhalteten folgende Sachverhalte: Das positive Ergebnis bei der Nachfragebündelung zum Glasfaserausbau; den Sachstand zum Neubau eines Vereinsheims auf dem Sportplatz Birlenbach; den Schaden am Laufbrunnen im Bereich der Hauptstraße. Unter den Anfragen der Ratsmitglieder (TOP 4) wurden durch die 3. Beigeordnete die Fragen gestellt, ob es sinnvoll wäre, die Grundstückseigentümer mit einem Schreiben auf ihre Pflicht zur Straßenreinigung hinzuweisen. Ebenfalls wurde angeregt, ein nächtliches Tempolimit auf der Hauptstraße beim LBM vorzuschlagen, in beiden Angelegenheiten möchte die 3. Beigeordnete tätig werden. Der nicht-öffentliche Teil beinhaltet den Ankauf einer Grundstücksfläche.
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