Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Balduinstein hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und § 5 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Ortsgemeinde Balduinstein vom 17.03.2017 wird wie folgt geändert:
1. Zu § 2 Steuergegenstand
Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.