Automatische Vergabe an Unternehmen
Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen gegenüber Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und langfristig zu automatisieren.
Die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bestehende Unternehmen erhalten die W-IdNr. im Zeitraum 2024 bis 2026. Bei Neugründungen erfolgt die Vergabe im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens.
Die bisherigen Steuernummern bleiben auch nach Einführung der W-IdNr. bestehen und müssen daher weiter verwendet und angegeben werden. Zukünftig könnte die W-IdNr. dazu beitragen, bestehende Identifikationsnummern zu ersetzen und Doppelungen in der Verwaltung zu reduzieren. Ab 01.01.2027 ist die W-IdNr. dann verpflichtend anzugeben.
Weitere Informationen zum Thema W-IdNr. sind unter dem folgenden Link zu finden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html.
Für Fragen zum Thema W-IdNr. steht das Bundeszentralamt für Steuern gerne zur Verfügung.
Zuständigkeit wechselt: Landesfinanzkasse ab dem 1. November 2024 unter Federführung des Finanzamts Idar-Oberstein
Ab dem 1. November 2024 wird unter der Zuständigkeit des Finanzamts Idar-Oberstein an den Standorten Daun und Idar-Oberstein die Abwicklung des Zahlungsverkehrs aller 22 Finanzämter des Landes Rheinland-Pfalz erfolgen. Grund der internen Umstrukturierung ist eine bessere Verzahnung zwischen der Festsetzung und Erhebung der Steuern und somit dem Veranlagungsbereich der Finanzämter und dem Kassenwesen. Die erfolgreiche Zusammenführung der früher auf viele Standorte in Rheinland-Pfalz verteilten Finanzkassen und die Erledigung der Kassenaufgaben durch eine zentrale Behörde werden auf diese Weise in optimierter Form fortgeführt. Für die Mitarbeiterinnen und Mittarbeiter der Landesfinanzkasse ergeben sich hieraus unmittelbar keine Änderungen, die Kassenstandorte Daun und Idar-Oberstein bleiben bestehen.
Service unverändert
Für die Bürgerinnen und Bürger bleibt der gewohnte Service mit einem zentralen Kommunikationscenter für Fragen rund um den Zahlungsverkehr mit der Landesfinanzkasse (Tel. 06592 9579-71000) und den bekannten Bankverbindungen und Zahlungswegen erhalten.
Schriftverkehr für die Landesfinanzkasse ist künftig an die folgende Anschrift zu adressieren:
Finanzamt Idar-Oberstein
- Landesfinanzkasse-
Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein