Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altendiez hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine weitere Erweiterung das ansässigen Lenbensmitteldiscounters. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt. Weitere Einzelheiten werden den Beteiligten im Rahmen des Änderungsverfahrens zur Kenntnis gebracht.
Altendiez, den 06.11.2024
Petra Hofmann, Ortsbürgermeisterin
hier: Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der o. a. Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom 14.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 unter der Adresse https://www.vgdiez.de/beteiligungsverfahrenveröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Bebauungsplanentwurf in der vorgenannten Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 209, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Folgende Umweltbezogene Informationen liegen vor:
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist in der nachstehenden, unmaßstäblichen Skizze mit einer dicken, schwarzen, gestrichelten Linie dargestellt.