Es wird darauf hingewiesen, dass für den Ausschank von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen eine sogenannte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich ist. Eine entsprechende Gestattung soll mit einer Vorlaufzeit von 2 – 3 Wochen beim Ordnungsamt beantragt werden. Das Antragsformular steht als Download auf der Homepage der VG bereit: Menu „Bürgerservice“ / „Formulare“ / „Gestattung vorübergehender Gaststättenbetrieb“.
Dies gilt auch für St.-Martinsumzüge, Weihnachtsmärkte, Glühweinstände, etc. Bei den anstehenden St.-Martinsumzügen (2025) wird ausnahmsweise auf die Vorlaufzeit von 2 – 3 Wochen verzichtet.
Bei Nichtbeantragung ist die VG Diez in der Pflicht im Nachgang ein Bußgeldbescheid zu erstellen, welcher mit höheren Kosten einhergeht.
Es wird darauf hingewiesen, dass stichprobenartig Kontrollen stattfinden werden und dies zu weiteren Unkosten führen kann.
Ansprechpartner:
Herr Sachs
Tel.: 06432 501-230