Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Nach vorangegangener Ausschreibung wurden folgende Maßnahmen an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben bzw. der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Diez ermächtigt, die Aufträge zu vergeben.
| 2.1 | die Sanitärinstallationen im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heistenbach |
| 2.2 | die Fliesenarbeiten im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heistenbach |
| 2.3 | die Trockenbauarbeiten im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heistenbach |
| 2.4 | die Außenputzarbeiten im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heistenbach |
| 2.5 | die Elektroinstallation im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heistenbach |
| 2.6 | die Lieferung und Montage von Klimasplitgeräten im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heistenbach |
| 2.7 | die Planung der Außenanlagen im Kontext mit dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Birlenbach. |
Unter TOP 3 empfahl der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung: Seitens der Verbandsgemeinde Diez bestehen keine Bedenken gegen die geplante Markterweiterung seitens der Norma Lebensmittelhandel Stiftung & Co. KG in Bezug auf die geplante Erweiterung der Filiale in Altendiez. Weshalb die Verwaltung beauftragt wird, das erforderliche Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord zu beantragen. Dann berichtete der Vorsitzende unter TOP 4 über den Sachstand bei der Umsetzung des „Ultranet“, über welches Windstrom aus dem Norden der Bundesrepublik in den industrialisierten südlichen Teil unseres Landes mittels einer Gleichstromtrasse transportiert werden soll. Die Ortsgemeinden Horhausen, Holzappel, Geilnau, Cramberg und Wasenbach wären von einer Querung der Stromleitung betroffen. In einem ersten Verfahrensschritt hatte sowohl der Rhein-Lahn-Kreis als auch die genannten Ortsgemeinden die Forderung erhoben, dass der Mindestabstand der Leitungen zu den Siedlungsbereichen mindestens 400 m betragen soll oder als Erdkabel ausgeführt werden muss. Für die Amprion GmbH, welche mit der Realisierung der Infrastrukturmaßnahme beauftragt ist, stünde nun die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens an. Zu den hierzu im Vorfeld öffentlichen Antragskonferenzen lägen noch keine Ergebnisse vor, so Bürgermeister Schnatz weiter. Im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans fanden dann unter TOP 5 die Beratung und Beschlussfassung über die während des Verfahrens nach den § § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen statt. Unter den Tagesordnungspunkten, Anträgen, Mitteilungen und Anfragen sowie Verschiedenes (6, 7 und 8) lag nichts vor.
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