Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. In Tagesordnungspunkt (TOP 2) nahmen die Ausschussmitglieder eine der Stadt zugedachte Spende für den Beirat für Integration und Migration entgegen. Dann empfahl man dem Stadtrat den Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023. Dies wurde gemäß § 98 Abs. 2 Nummer 3 und 4 GemO notwendig, da im Ergebnishaushalt bislang nicht bezifferte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen getätigt bzw. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen. Gleichermaßen wurden weitere Konsolidierungsmaßnahmen wahrgenommen, um die planmäßige Deckungslücke im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu schließen, um somit einen Haushaltsausgleich zu ermöglichen (TOP 3). Der TOP 4 beinhaltete die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Stadtrat, dieser möge die Kennzahlen der Stadtwerke Diez für das Jahr 2022, bestehend aus Bilanzsumme und dem negativ ausgefallenen Bilanzgewinn feststellen und zur Kenntnis nehmen. In diesem Kontext empfahl der Ausschuss dann weiter an den Stadtrat, dieser möge bestimmen, den negativen Bilanzgewinn des Energieversorgers mit dessen Gewinnrücklage zu verrechnen (TOP 5). Auch die nächsten beiden Beschlussempfehlungen des Ausschusses an den Stadtrat, betrafen die Stadtwerke. In zwei getrennten Abstimmungen wurde zum einen empfohlen, den Geschäftsführer und zum anderen den Aufsichtsrat des Energieunternehmens für das Jahr 2022 zu entlasten (TOP 6 und 7). Anträge lagen unter TOP 8 keine vor. Die Mitteilungen und Anfragen (9) umfassten dahingegen folgende Sachverhalte: Zunächst berichtete der Erste Beigeordnete der Stadt, Herr Rosso über das Projekt „Hallenbad“, hierin sei man sich mit den Mitgliedern der Trägergemeinschaft des Bades einig, dass ein Neubau angezeigt sei. Wobei man beabsichtige, den vor einigen Jahren neu gestalteten Eingangsbereich zu erhalten. Die Gesamtkosten der Maßnahme schätze man auf ca. 18,2 Millionen € und rechne mit einer Fördersumme von 6.000.000 €. 30 % des von den Kommunen selbst zu finanzierenden Anteils an den Baukosten müssten von der Stadt Diez aufgebracht werden; die Bürgermeisterin ging dann auf das sich in Aufstellung befindliche Mobilitätskonzept für die Stadt ein und berichtete schließlich über die Eröffnung des jüdischen Rundwegs in der Stadt. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde über verschiedene Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen sowie über die Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung entschieden.
Aus der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2023
Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die verzögerte Versendung des Protokolls der letzten Stadtratssitzung bat die Stadtbürgermeisterin zu entschuldigen und verwies auf krankheitsbedingte Gründe. In TOP 2 beschloss der Stadtrat dem Antrag des BIDiez e. V auf Errichtung eines Business Improvement District (BID) für den Projektbereich Wilhelmstraße, Rosenstraße, Marktplatz sowie der Marktstraße nach dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) zu entsprechen. Das LEAPG stellt den Kommunen einen Strauß voller Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen diese ihre Innenstädte zusammen mit den Geschäftsinhabern, Gastronomen und anderen Dienstleistern attraktiver und mit mehr Aufenthaltsqualität für Kunden und Gäste versehen können, umso wiederum dem immer weiter um sich greifenden Onlinehandel und dem damit einhergehenden Kundenschwund mit dem Kaufkraftverlust in ihren Zentren und Fußgängerzonen etwas entgegenzusetzen. Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung von Maßnahmen in dem genannten BID-Projektbereich mit dem BIDiez e V. zu schließen (TOP 2). Zu dem Projekt „Inwertsetzung der Aartreppe und der beiderseitigen Aufweitung der Aarufermauern zwischen Ernst-Scheuern-Platz und Marktplatz“, was auch Gegenstand in einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt Thema war, fasste der Stadtrat in der heutigen Sitzung ein Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme und beauftragte die Stadtbürgermeisterin sowie die Verbandsgemeindeverwaltung, zeitnah und fristgerecht einen Förderantrag zur Realisierung der Projektidee bei LEADER Lahn-Taunus zu stellen und die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung bei der SGD Nord einzuholen. Zudem war man sich in dem Gremium einig, dass man die Maßnahme aber nur umsetzen könne, wenn oben genannter Zuschuss auch tatsächlich fließe (TOP 3). Dann erläuterte der bei der Versammlung anwesende Geschäftsführer der Stadtwerke Diez unter TOP 4 den Jahresabschluss 2022 für sein Unternehmen. In Verbindung mit dem Gasgeschäft sprach er die Unwägbarkeiten an, die die Kostenkalkulation für diesen Energieträger sehr schwierig machen, z. B. stehe noch nicht 100-prozentig fest, ob der Mehrwertsteuersatz für den Brennstoff von derzeit 7 % wieder auf 19 % erhöht werde, außerdem sei zum einen noch nicht klar, wie hoch die CO2-Bepreisung und die Gasspeicherumlage tatsächlich ausfallen werden. Im Übrigen führte er aus, dass die Kunden sowohl im privaten als auch im industriellen Bereich sehr viel Gas eingespart hätten. Ebenfalls berichtete er zum Investitionsbereich dieses Segments, dass es mit dem allgemeinen Ansinnen, Wärme künftig CO2-frei bereitstellen zu wollen, keinen Sinn mehr mache, in neue Gasnetze für Neubaugebiete zu investieren. Für den Geschäftsbereich Strom stünden erhebliche Investitionen unter anderem für den Bau von E-Tankstellen und Fotovoltaikanlagen an. Zum Themenkreis kommunale Wärmeplanung verwies er auf die eigentliche Zuständigkeit, die bei der Verbandsgemeinde liege, allerdings seien die Stadtwerke allein wegen der hier vorliegenden Wärmedaten stark in den Planungsprozess involviert. Als Wärmequellen der Zukunft brachte er zum Beispiel den Bau und Betrieb einer großen Flusswärmepumpe an der Lahn in die Diskussion ein, betonte aber das hier noch keinerlei Entscheidungen gefallen seien. Anschließend nannte er die Bilanzsumme der Stadtwerke mit 13.513.835,70 € und den negativen Bilanzgewinn mit -235.890,84 €. Und schlug vor, den Verlustbetrag mit der vorhandenen Gewinnrücklage zu verrechnen, was die Gremienmitglieder auch einstimmig annahmen. Schließlich wurden unter TOP 6 und 7 zum einen der Geschäftsführer und zum anderen der Aufsichtsrat der Stadtwerke Diez vom Rat entlastet. Auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses erließen die Gemeindevertreter dann die 1. städtische Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 (TOP 8). In TOP 9 stimmte der Stadtrat dem neu aufgestellten Flächennutzungsplan für den Bereich der VG Diez in der Fassung vom August 2023 gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu. Weil für die 1. Bebauungsplanänderung „Hohe Straße II, 3. Abschnitt die Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stattgefunden haben und keine Einwände geltend gemacht wurden, setzte man unter TOP 10 die Änderungen mit einem entsprechenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB um. In Fortsetzung um die Frage, ob und in welcher Form eine Gebühr für die Nutzung der städtischen Bibliothek erhoben werden soll, entschied man unter TOP 11, das ab dem 1. Januar 2024 für Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, eine Jahresgebühr von 12 € gilt, wobei Sozialleistungsbezieher den Personen unter 18 Jahren gleichgestellt werden. Anschließend nahm der Stadtrat unter TOP 12 die vorgetragenen Informationen über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Diez für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis. Genauso nahmen die Ratsmitglieder die Informationen zur Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK- RP) entgegen und ermächtigten die Verbandsgemeindeverwaltung, einen Antrag auf Teilnahme an dem Programm zu stellen (TOP 13). Ebenfalls beauftragte man in der Sitzung die Verbandsgemeinde, einen Antrag zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur in Verbindung mit der Halle am Wirt zu stellen. Zunächst handelt es sich dabei um das sogenannte Interessenbekundungsverfahren (Phase 1) mit einer Projektskizze für die dringend notwendige Sanierungsmaßnahme an dem Gebäude (TOP 14). Im gleichen Förderkontext Sport, Jugend und Kultur soll die Verwaltung nach dem Willen des Stadtrats eine Bezuschussung mit einer vorangegangenen Interessenbekundung wegen der nötigen Neuerrichtung des Hallenbads auf den Weg bringen. Außerdem stimmten die städtischen Vertreter zu, dass die Gesellschaft Hallenbad Diez-Limburg GmbH mit den Bundesländern Kontakt aufnimmt, um Landesförderungen für das Neubauprojekt zu erörtern (TOP 15). Anträge lagen in TOP 16 keine vor. Die Mitteilungen und Anfragen beinhalteten unter TOP 17 folgende Sachverhalte: Zum Antrag aus einer Stadtratsfraktion zu aus deren Sicht wünschenswerten Möglichkeit zur Durchführung von Hybrid-Sitzungen erörterte die Vorsitzende, dass hierfür nicht nur ein Stadtratsbeschluss gefasst werden müsse, sondern auch die Hauptsatzung der Stadt zu ändern sei; die Tatsache, dass der Bereich des Marktplatzes in Diez immer noch als Bundesstraße gelte und man deshalb eine Umwidmung ins Auge fassen sollte; eine Stellungnahme zum Mobilitätskonzept in Diez machte deutlich, dass eine gänzliche Aussperrung des Autoverkehrs aus Wilhelm- und Rosenstraße starke und existenzbedrohende Auswirkungen auf die dort ansässigen Geschäfte habe und man deshalb dringend von der Maßnahme absehen müsse. Im sich anschließenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung machte die Stadt von einem ihr zustehendem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch und beschloss die Rückabwicklung eines Grundstücksverkaufs.
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