In der Gemarkung Altendiez wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00007873/2024 aktualisiert.
Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:
| Flurstück (alt) | Flurstück (neu) | |||
| Flur | Flurstück | Flur | Flurstück | Lagebezeichnung |
| 2 | 49 | 2 | 49/1 und 49/2 | Im Hahnsfeld |
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungs-nachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“
Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 13.11.2024 bis 27.12.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Zimmer-Nr. 503 ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.
Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden. |
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus finden Sie unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation.