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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 46/2024
Altendiez
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Altendiez

In der Gemarkung Altendiez wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00007873/2024 aktualisiert.

Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Flurstück (alt)

Flurstück (neu)

Flur

Flurstück

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung

2

49

2

49/1 und 49/2

Im Hahnsfeld

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungs-nachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 13.11.2024 bis 27.12.2024 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Zimmer-Nr. 503 ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus finden Sie unter:

https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation.

Im Auftrag
gez. Gernot Köth, Vermessungsrat