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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 46/2025
Holzheim
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 13.10.2025 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

gegenüber bisher Euro

erhöht um Euro

vermindert um Euro

nunmehr festgesetzt

auf Euro

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.489.890,00 Euro

548.182,00 Euro

941.708,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.447.029,00 Euro

8.267,00 Euro

1.455.296,00 Euro

das Jahresergebnis

42.861,00 Euro

556.449,00 Euro

-513.588,00 Euro

2. Im Finanzhaushalt

die ordentliche Einzahlungen

1.447.039,00 Euro

210.340,00 Euro

898.857,00 Euro

die ordentliche Auszahlungen

1.351.615,00 Euro

37.358,00 Euro

1.359.882,00 Euro

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

95.424,00 Euro

172.982,00 Euro

-461.025,00 Euro

die außerordentliche Einzahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die außerordentliche Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0,00 Euro

0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

293.475,00 Euro

293.475,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

164.700,00 Euro

187.600,00 Euro

387.300,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

128.775,00 Euro

300.279,00 Euro

-387.300,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-224.199,00 Euro

127.297,00 Euro

848.325,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 Euro

0,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

-224.199,00 Euro

127.297,00 Euro

848.325,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

1.516.315,00 Euro

1.747.182,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

1.516.315,00 Euro

1.747.182,00 Euro

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 2

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 01.01. des Haushaltsjahres

6.313.812,30 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres

5.800.224,30 Euro

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 150.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen

werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 5

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden veranschlagt in Höhe von 387.300,00 Euro.

§ 4

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Holzheim, den 20.10.2025
Werner Dittmar, Ortsbürgermeister
Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.11.2025 – 21.11.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, 65582 Diez, Louise-Seher-Str. 1, Zimmer 102, geltend zu machen.

Werner Dittmar, Ortsbürgermeister