Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Holzheim |
| Flur: | 12 |
| Flurstück: | 50/1 |
| Nutzungsart: | Landwirtschaftsfläche, Grünweiden, 5681 m² |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung -Untere Landwirtschaftsbehörde-, 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.