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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 46/2025
Fischereigenossenschaft Diez/Lahn
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Fischereigenossenschaft Diez-Lahn 2026/2027

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs nebst seiner Anlagen

Gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 GemO (zuletzt geändert am 01.07.2016) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsmitglieder bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Fischereigenossenschaft Diez-Lahn liegt zur Einsichtnahme vom 12.11.2025 bis zur Beschlussfassung am 27.11.2025 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse öffentlich aus. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen können innerhalb einer 14-tägigen Frist ab dem 12.11.2025 schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez oder auch per E-Mail an verwaltung@vgdiez.de eingereicht werden. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Diez, 04.11.2025
Ralf Würges, Vorsitzender