Die Wahl eines/einer stellvertretenden Wehrführers/-führerin und eines Wehrführers/-führerin findet am Mittwoch, dem 21. Dezember 2022, 19:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, 56379 Geilnau, eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 a und Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG), die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Geilnau eingeladen sind.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens, ggf. Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer stellvertretenden Wehrführers/-führerin |
| 4. | Wahl eines/einer Wehrführers/-führerin |
| 5. | Sonstiges |