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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 47/2022
Verbandsgemeinde
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2022 vom 23.11.2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 03.11.2022 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen

die ordentlichen Auszahlungen

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die außerordentlichen Einzahlungen

die außerordentlichen Auszahlungen

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für

verzinste Kredite auf 0,00 Euro.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 5.520.700,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 5.520.700,00 Euro.

§ 4

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 25.466.169,00 Euro

§ 5

Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, den 23.11.2022 — Michael Schnatz, Bürgermeister

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.11.2022 bis 02.12.2022 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez  —  Michael Schnatz
Bürgermeister