Die Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. In Tagesordnungspunkt (TOP 2) empfahl der Ausschuss dem Stadtrat, dieser möge die erste Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 in vorgelegter Form beschließen. Der TOP 3 beinhaltete die Beschlussempfehlung an den Stadtrat, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen flächendeckenden Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages in Rheinland-Pfalz die Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrender Beiträge - ABS) in der Stadt zu beschließen. Zu den TOP 4 und 5 Anträgen sowie Verschiedenes lag nichts vor. Während der Mitteilungen und Anfragen wurden folgende Sachverhalte aufgerufen: Die Nachfrage zum Baufortschritt bei einem Privathaus im Bereich der Altstadt; dem Bericht der Vorsitzenden, dass das Grobkonzept zum Thema statt Entwicklung vorliege und dies dem Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.2022 zum Beschluss vorgelegt werden könne. Ein nicht-öffentlicher Teil war während dieser Sitzung entbehrlich.
Der Erste Beigeordnete der Stadt Diez begrüßte als Vorsitzender die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans „Freiendiez I“ fanden mittlerweile die Beteiligungsverfahren nach den § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt. In TOP 2 a) wurden die von den Behörden vorgebrachten Stellungnahmen gewürdigt und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Stadtrat gegeben. In TOP 4 b) empfahl der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Stadtrat dann die 4. Änderung des Bebauungsplans „Freiendiez I“ gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung in Kraft zu setzen. In TOP 3 gab der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Empfehlung an den Stadtrat ab, dieser möge die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hohe Straße II 3. Abschnitt" gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB beschließen. Der Inhalt der Änderung besteht darin, dass nun vernun verpflichtend von der Bauherrschaft zu errichten sind, dies wird auch in die zu schließenden Kaufverträge aufgenommen. Im Übrigen werden die alternative Energienutzung und die Errichtung von Zisternen empfohlen. Wobei hierfür keine Verpflichtungen in die entsprechenden Kaufverträge aufgenommen werden sollen. Ebenfalls wird hierzu kein Hinweis in die Bebauungsplanänderung aufgenommen. Während der beiden vorgenannten Tagesordnungspunkte fanden die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) Anwendung. Der TOP 4 beinhaltete die Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen im Kontext mit dem zu schaffenden Feuerwehrzugang für die Fritz-von-Unruh-Siedlung an den wirtschaftlichsten Bieter. Unter dem folgenden TOP 5 wurde dann die Herstellung einer Grundstücksfläche zur Schaffung eines Spielplatzes in der Straße „In den Wingerten“ ebenfalls nach vorangegangener Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Anschließend wurde unter TOP 6 die Parksituation in der Wilhelm- und der Rosenstraße von den Ausschussmitgliedern besprochen. Hierbei ging man in der Hauptsache auf die immer wieder festzustellenden Parkverstöße im nicht markierten Bereich der Straßen ein und stellte fest, dass das zusätzliche Anbringen von Verbotsschildern nicht gestattet sei, weil die hier geltenden Regeln nicht auf den Gehwegen parken zu dürfen, sich schon aus der Straßenverkehrsordnung ergeben würden. Es wurde darüber informiert, das entsprechende Verwarngelder für Parken auf dem Gehweg derzeit 55,00 € und wenn eine Behinderung der Fußgänger wegen zu geringer Restbreite vorliege 70,00 € betrügen. Erhöhungen ergeben sich, wenn die Verstöße länger als eine Stunde andauerten. Der anwesende Vertreter des Ordnungsamts stellte klar, dass entsprechende Kontrollen auch zukünftig regelmäßig weitergeführt würden. Die Tagesordnungspunkte zwischen 7 und 11 enthielten viermal die Erteilung eines Einvernehmens gemäß § 36 BauGB und einmal wurde die positive Entscheidung verweigert bzw. zur Fristwahrung in den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt verwiesen. Während des TOP 12 Anträge lag nichts vor. Die Anfragen und Mitteilungen hatten dann folgende Sachverhalte zum Inhalt: Der Eingang eines Kaufangebots für eine städtische Gartenfläche und deren Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss; die Nachfrage nach den sich außer Betrieb befindlichen Wasserspielen im Generationenpark sowie auf dem städtischen Marktplatz, hierzu wurden im Bereich des Markts weitere Undichtigkeiten in den Rohren festgestellt und für die im Mehrgenerationenpark gebe es keine wasserrechtliche Genehmigung seitens der unteren Wasserbehörde, so der Vorsitzende; die Pflegebedürftigkeit der im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Bad Düben gepflanzten Linden; die Frage, ob man die Danziger Straße mit dem Verweis „Tempo 30“ versehen könne. Für den Tagesordnungspunkt Verschiedenes (TOP 14) lag nichts vor. Ein nicht-öffentlicher Teil in dieser Sitzung war entbehrlich.
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