Der Vorsitzende begrüßte die Anwesenden, eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Seine Anregung, die Tagesordnung in der Reihenfolge anzupassen und den TOP 5 vorzuziehen, fand einstimmig Zustimmung. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Eppenrod, - 1. Erweiterung" erfolgten unter TOP 2 die Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligungsverfahren von Behörden und der Öffentlichkeit nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Während der o. g. Würdigung fanden die Vorschriften des § 22 GemO (Sonderinteresse) Anwendung.
Zur Errichtung der Waldkindergartengruppe liegt die Baugenehmigung zum Bau des Schutzraums sowie für den angrenzenden WC- und Abstellraum vor. Die notwendige Ausschreibung zum Bau der beiden Gebäude in Holzrahmenbauweise wurde gestartet. Durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz wurde die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt. Nach der vorliegenden Kostenschätzung beträgt die zu erwartende Auftragssumme ungefähr 190.000,00 € brutto. Der v. g. Betrag wurde im 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt, somit ist die Finanzierung des Vorhabens gesichert. Die Auszahlung der beantragten Förderung wird erst in 2023 erwartet, sodass eine Vorfinanzierung der Maßnahme im Haushalt der Gemeinde notwendig ist. Um eine zeitnahe Auftragsvergabe und somit eine möglichst frühe Nutzung des Schutzraumes zu gewährleisten, wurde der Vorsitzende ermächtigt, eine Auftragsvergabe nach Auswertung und Prüfung des Submissionsergebnisses zu erteilen. Weiterhin wurde ihm zum einen die Freigabe zur Bestellung einer Abwassersammelgrube (6 - 10 m³) und zum anderen die Auftragserteilung zur Herstellung der Bodenplatte für die Errichtung des WC- und Abstellraumes und der Aufstellflächen für die Stützen des Schutzraumes erteilt (TOP 3).
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebiets „Im Bangert“ wurden zum einen unter TOP 4.1 der Auftrag zum Erbringen von ingenieurtechnischen Leistungen und zum anderen unter TOP 4.2 die Vermessungsleistungen zur Parzellierung der einzelnen Baugrundstücke an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Vor Beginn der Corona-Pandemie hatte die Gemeinde begonnen, den in ihrem Eigentum stehenden und als Mehrzweckraum genutzten Anbau an das Feuerwehrgerätehaus zu ertüchtigen. Für die als Gemeinschaftsprojekt angestrebte Sanierung des Mehrzweckraumes und den Umbau des Feuerwehrgerätehauses wurden entsprechende Förderanträge auf Zuwendungen aus der Dorferneuerung und dem Brand- und Katastrophenschutz gestellt und bewilligt. Durch die nun vorherrschende wirtschaftliche Lage sind nicht unerhebliche Kostensteigerungen festzustellen bzw. noch zu erwarten, die in Umfang und Ausmaß derart beträchtlich sind, dass sie durch Eigenleistungen nicht mehr zu kompensieren wären. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Eigenleistungen im geplanten Rahmen nicht mehr erbracht werden können. Deshalb hat sich die Gemeindevertretung unter TOP 5 dazu entschlossen, den begonnenen Umbau des Mehrzweckraumes bei der Feuerwehr zu stoppen, die bewilligten Fördermittel zurückzugeben sowie den Mehrzweckraum in seiner jetzigen Form an die Verbandsgemeinde Diez zu veräußern. Durch die mögliche Nutzung der Fläche des Mehrzweckraumes ergeben sich für den notwendigen Umbau des Feuerwehrhauses auch Einsparpotentiale durch Wegfall des Behinderten-WC´s bzw. geänderten Anordnung der Umkleideräume. Für die während des geplanten Umbaus des Mehrzweckraumes schon hergestellte Bodenplatte soll mit der Verwaltung eine Vereinbarung zur Erstattung der entstandenen Kosten getroffen werden.
In TOP 6 übertrug man dann Haushaltsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2021 in das von 2022.
Der TOP 7 beinhaltete die Entscheidung, eine Satzungsänderung zur gesetzlich vorgegebenen flächendeckenden Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages in Rheinland-Pfalz so lange zu vertagen. Nach eingehender Beratung bestehen noch Fragen im Hinblick auf den festzulegenden Gemeindeanteil in Höhe von 25 %, hier vor allem im Hinblick auf die bei zurückliegendem erfolgten Straßenausbaumaßnahmen festgelegten Gemeindeanteile von 50 % bis 65 %.
Anschließend nahm die Gemeinde eine ihr zugedachte Spende zur Verwendung in der Kindertagesstätte entgegen (TOP 8).
Die Mitteilungen und Anfragen umfassten unter TOP 9 folgende Sachverhalte:
Die Eröffnung eines nicht-öffentlichen Teils während dieser Sitzung war entbehrlich.
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