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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 47/2023
Sonstige Nachrichten - Balduinstein
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Einziehung von Gräbern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Balduinstein

Nachdem die Ruhefrist von 30 Jahren abgelaufen ist, wird nach § 21 Abs. 2 der geltenden Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Balduinstein die Einziehung folgender Grabstätten bekannt gegeben:

Reihengräber der Reihen 13 bis 16 (Belegungszeitraum: 1987 bis 1993) sowie ein Urnenreihengrab (Belegungszeitraum: 1993)

Die auf den Grabstätten befindlichen Grabmale und sonstigen Grabausstattungen sowie alle Fundamente incl. Verankerungen sind bis spätestens 01. März 2024 zu entfernen, die Grabstelle ist einzuebnen. Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Ortsgemeinde die Grabstätte räumen lassen, die Kosten hierfür sind von den jeweiligen Verpflichteten zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, den Grababraum auf dem Friedhof zu entsorgen. Die auf dem Friedhof befindlichen Abfallboxen sind zur Abraumentsorgung nicht geeignet.

Diez, 13. November 2023
Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Torsten Loosen, Erster Beigeordneter