Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Balduinstein findet am 06.12.2024, um 18.30 Uhr im Rathaus in Balduinstein, Bahnhofstr. 15 die erste Jagdgenossenschaftsversammlung in 2024 statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen eingeladen. Jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Hierbei dürfen nicht mehr als drei Vollmachten in einer Person vereinigt werden. Bei Grundstücken, die im Eigentum oder Gesamteigentum mehrer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Eigentümer einheitlich ausgeübt werden. Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (§ 6 BJG, befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung |
| 2. | Feststellung der Zahl der anwesenden Jagdgenossen und der von ihnen vertretenen Flächen |
| 3. | Wahl eines Schriftführers |
| 4. | Bericht des Vorsitzenden |
| 5. | Bericht der Jagdpächter |
| 6. | Verschiedenes |