| Sitzungstermin: | Mittwoch, 27.11.2024, 19:30 Uhr |
| Sitzungsort: | in der Lindenhalle Heistenbach, 65558 Heistenbach, Jahnstraße |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung/Bekanntgaben und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Beratung zum Abstufungsverfahren der Kreisstraße 30 und Beschlussfassung über die Zustimmung oder Ablehnung zu einer vertraglichen Abstufungsvereinbarung mit dem Kreis Rhein-Lahn |
| 5. | Auftragsvergabe für Pflegemaßnahmen gemäß der Baumkontrolle 2024 |
| 6. | Auftragsvergabe für Planungsleistungen zur Umsetzung des Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzeptes |
| 7. | Maßnahmen und Projektideen für die aktuelle Amtsperiode |
| 8. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters, Anfragen der Ratsmitglieder |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 9. | Pachtangelegenheiten |
| 10. | Verkauf von Gewerbegrundstücken |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| 12. | Bekanntgabe von in nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüssen |
Hinweis zu Punkt 4:
Die Herabstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße ist in Heistenbach seit vielen Jahren ein Thema und in dieser Sitzung wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Unsere Position bleibt unverändert: Wir sind der Ansicht, dass die Ortsdurchfahrt in Heistenbach und die freie Strecke Richtung Altendiez eine Kreisstraße sein sollte.
Jedoch sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz in dieser Frage eindeutig und lassen keinen Spielraum. Aufgrund des schlechten Straßenzustands muss die Herabstufung nun geklärt werden. Ein letzter Ausbau durch den Rhein-Lahn-Kreis ist nur möglich, wenn wir einer Abstufungsvereinbarung zustimmen.
Andernfalls droht uns eine Zwangsabstufung durch den Kreis, gegen die die Gemeinde zwar rechtlich vorgehen könnte - allerdings mit geringen Erfolgsaussichten. Eine beauftragte Kanzlei fasst derzeit die Erfolgsaussichten in einer Stellungnahme zusammen.
Sollten wir gegen eine Zwangsabstufung klagen und den Prozess verlieren, wäre die Gemeinde nach der Herabstufung Eigentümer der Straße und müsste diese im aktuellen Zustand übernehmen. Dabei erhielten wir lediglich eine geringe Entschädigung, die bei weitem nicht ausreichen würde um die Straße instand zu setzen.
Dies würde bedeuten, dass wir den Großteil der notwendigen Mittel durch wiederkehrende Beiträge aufbringen müssten. Für die Hauseigentümer kämen zusätzliche Kosten von etwa 500 bis 1000 Euro pro Haushalt hinzu und auch die Gemeinde müsste einen erheblichen Eigenanteil leisten.
Diese Situation ist für die Gemeinde alles andere als wünschenswert, aber wir stehen vor der Entscheidung, einer Maßnahme zuzustimmen, die wir eigentlich nicht befürworten, um das Schlimmste zu verhindern. Mit diesem Vorgehen sind wir zutiefst unzufrieden.
Uns im Gemeinderat ist es wichtig, diese Entscheidung nicht hinter verschlossenen Türen zu treffen. Deshalb haben wir uns entschieden, die Sitzung in der Lindenhalle abzuhalten, um das Thema transparent darzustellen und Fragen zu beantworten.
Wir laden hiermit alle Interessierten herzlich ein, an dieser Sitzung teilzunehmen.