Für die Wahl eines/einer stellvertretenden Wehrführers/-führerin und eines/einer Wehrführers/-führerin findet am 17.12.2025, 19:00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, 65626 Birlenbach eine nicht-öffentliche Wahlversammlung statt, zu der gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG), die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Birlenbach sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, eingeladen sind.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Erläuterung des Wahlverfahrens und Bestellung eines Wahlvorstandes |
| 3. | Wahl eines/einer Wehrführers/-führerin |
| 4. | Wahl eines/einer stellvertretenden Wehrführers/-führerin |
| 5. | Sonstiges |