Straßenreinigung im Herbst - Laub-Entsorgung
Bitte beachten Sie bei Nutzung eines Laubbläsers, dass dieser nur dafür benutzt werden darf, das Laub an einer Stelle zu sammeln um danach die Blätter aufzunehmen und an geeigneter Stelle zu entsorgen (Biotonne oder Kompost).
Sollte Laub aus der Nachbarschaft auf Ihrem Grundstück liegen, so sind Sie als Grundstückseigentümer in der Pflicht dieses zu beseitigen und zu entsorgen. Per Mietvertrag kann die Pflicht auf Mieter übertragen oder ein professioneller Hausmeister- oder Reinigungsdienst beauftragt werden.
Achten Sie beim Einsatz von Laubbläsern zudem auf die Ruhezeiten, denn der Einsatz ist nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr erlaubt (siehe Landesimmissionsschutzgesetz RLP, § 8, Abs. 1).
An Sonn- und Feiertagen darf dieser ganztägig nicht genutzt werden.