gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Hier: Ergänzung der amtlichen Bekanntmachung vom 06.11.2024
Im vorgenannten Amtsblatt wurde bekanntgemacht, dass der Gemeinderat der Ortsgemeinde Altendiez in seiner Sitzung am 17.09.2024 die o. g. Bebauungsplanänderung beschlossen hat.
Diese Bekanntmachung wird hiermit wie folgt ergänzt:
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.