Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Aull |
| Flur: | 17 |
| Flurstück: | 13 |
| Nutzungsart: | Grünland, Waldfläche „Rittersheck“, 9.464 m² |
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Veröffentlichung bei der Kreisverwaltung -Untere Landwirtschaftsbehörde-, 56130 Bad Ems, schriftlich bekunden.