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Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 48/2025
Verbandsgemeinde
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Diez für das Jahr 2025 vom 25.09.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 12.11.2025 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

gegenüber bisher

Euro

erhöht um

Euro

vermindert um

Euro

nunmehr festgesetzt auf

Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

23.509.573,00

145.866,00

23.655.439,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

23.507.621,00

74.972,00

23.582.593,00

das Jahresergebnis

1.952,00

70.894,00

72.846,00

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen

20.654.598,00

145.866,00

20.800.464,00

die ordentlichen Auszahlungen

21.229.771,00

22.266,00

21.207.505,00

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-575.173,00

145.866,00

22.266,00

-407.041,00

die außerordentlichen Einzahlungen

0,00

0,00

die außerordentlichen Auszahlungen

0,00

0,00

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00

0,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.136.090,00

1.390.535,00

1.745.555,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

9.662.430,00

2.309.324,00

7.353.106,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-6.526.340,00

918.789,00

-5.607.551,00

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

7.176.579,00

1.086.921,00

6.089.658,00

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

75.066,00

75.066,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

7.101.513,00

1.086.921,00

6.014.592,00

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

30.967.267,00

28.635.677,00

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

30.967.267,00

28.635.677,00

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

-650.239,00

168.132,00

-482.107,00

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt

für verzinste Kredite  — auf 5.607.551,00 Euro.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen

können, wird festgesetzt  — auf 9.418.470,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

 — auf 3.299.653,00 Euro.

§ 4

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

 — 26.889.597,05 Euro

§ 5

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a)

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG mit

b)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

c)

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

d)

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer nach Ertrag mit

e)

Schlüsselzuweisungen mit

§ 6

Alle weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.

Diez, den 20.11.2025
Maren Busch, Bürgermeisterin

Hinweis:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.11.2025 bis 05.12.2025 während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Diez
Maren Busch, Bürgermeisterin