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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 49/2022
Verbandsgemeinde
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Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 25 durch den Ersatzneubau der Lahnbrücke bei Balduinstein.

Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 23. November 2022 - Az.: 02.4 - 1913 - PF/39 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis 02. Januar 2023 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer Nr. 219 während der Dienststunden von

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr.06432 501 - 225 erfolgen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 19. Dezember 2022 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz —  In Vertretung
Dr. Markus Rieder
Leiter der Planfeststellungsbehörde