Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (Planfeststellungsbehörde) vom 23. November 2022 - Az.: 02.4 - 1913 - PF/39 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 19. Dezember 2022 bis 02. Januar 2023 einschl. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer Nr. 219 während der Dienststunden von
Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht aus. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme kann nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Tel. Nr.06432 501 - 225 erfolgen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss mit Planunterlagen sind ab dem 19. Dezember 2022 auch auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Großprojekte/Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie im UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).