| 1. | Die Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Untere Landesplanungsbehörde - hat mit Schreiben vom 15.11.2022, Az. 60-III 76/22, auf Antrag der Firma Buß Solar GmbH, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22.12.2008 (BGBl. I. S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694), i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) in der Fassung vom 10.04.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch § 54 des Gesetzes vom 06.10.2015 (GVBl. S. 283, 295), für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Ortsgemeinde Charlottenberg, Verbandsgemeinde Diez, Landkreis Rhein-Lahn, eingeleitet. |
| 2. | Gegenstand des Verfahrens ist die beabsichtigte Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage, mit einer Größe von ca. 7,3 ha bei einer Leistung von ca. 7,1 MWp. Die dabei produzierte Strommenge der Anlage soll ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der geplante Standort der Anlage liegt östlich der K22 bzw. nördlich der K23 im Norden der Ortslage Charlottenberg. Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlagen muss die Ortsgemeinde Charlottenberg sowie die Verbandsgemeinde Diez später noch ein Bauleitplanverfahren betreiben. Das ca. 7,3 ha große Plangebiet auf der Gemarkung Charlottenberg umfasst folgende Flurstücke: Flur 2, Flurstücke 2/1, 2/2, 3, 4. |
|
| Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme von überörtlicher Bedeutung, für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i.V.m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft, |
|
| • ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, und |
|
| • das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. |
| 3. | Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 Satz 3 ROG i.V.m. 17 Abs. 7 LPlG) werden die dem Raumordnungsverfahren zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 15. Dezember 2022 bis einschließlich 16. Januar 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Bauabteilung - Zimmer 219 -, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, nach vorheriger Anmeldung unter 06432 / 501-225, während der allgemeinen Dienststunden |
|
| Montag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 15:30 |
|
| Dienstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 15:30 |
|
| Mittwoch: 08:30 - 12:00, 14:00 - 15:30 |
|
| Donnerstag: 08:30 - 12:00, 14:00 - 18:00 |
|
| Freitag: 08:30 - 12:00 |
|
| zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. |
|
| Daneben können die Unterlagen auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: |
|
| |
| 4. | Die Einwohnerinnen und Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen können sich bis zum 30. Januar 2023 zu der Planung schriftlich oder in elektronischer Form bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, Untere Landesplanungsbehörde, Referat 60, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems oder Referat60@rhein-lahn.rlp.de äußern. |
|
| Diese Äußerungen werden mit in die Abwägung eingestellt. |
| 5. | Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird ortsüblich bekannt gemacht. |