Die Ortsgemeinde Balduinstein schreibt die nachfolgend aufgeführte Grünlandfläche/Kompensationsfläche zur Neuverpachtung ab 01.03.2023 aus:
| Lfd. Nr. | Gemeinde | Wirtschafts-art | Örtliche Bezeichnung Flur Flurstück | Größe ha, ar, qm | Kurz-beschreibung |
| 1 | Balduinstein | Grünland | 2 18 | 00, 60, 18 | Teilfl. Hainfeld |
0,6018 ha
Die Ortsgemeinde verpachtet eine Teilfläche aus dem o.g. Flurstück. Die Teilfläche wird am östlichen Rand in zwei Reihen mit 5 Hochstammobstbäumen bepflanzt und als Kompensationsfläche zum „Pavillon in den Lahnanlagen“ dienen.
Als Mindestgebot werden 90,- €/ha erwartet.
Ferner wird vertraglich folgendes geregelt:
| • | Die Fläche ist einmal jährlich, frühestens ab dem 10.07 eines Jahres zu mähen. |
| • | Das Mähgut ist vollständig abzufahren. |
| • | Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist nicht zulässig. |
| • | Wildschaden nach dem Landesjagdgesetz wird nicht erstattet. |
Die Gebote sind schriftlich und verschlossen bis zum 31.12.2022, 18.00 Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Balduinstein, Bahnhofstr. 15, 65558 Balduinstein abzugeben.
Die Öffnung der Gebote findet in der Gemeinderatssitzung im Januar, im nicht öffentlichen Teil statt. Die Ortsgemeinde ist nicht an das Höchstgebot gebunden und behält sich die freihändige Vergabe vor.