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Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez und der Ortsgemeinden
Ausgabe 49/2024
Birlenbach
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn Kreises in Bad Ems als Aufsichtsbehörde vom 14.11.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit der Nachtragshaushaltssatzung werden festgesetzt:

§ 2

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 513.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 3

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 01.01. des Haushaltsjahres —  3.717.094,53 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres  — 3.927.746,53 Euro

§ 4

Die übrigen Festsetzungen bleiben unverändert.

Birlenbach, den 04.12.2024
Thorsten Riedel, Ortsbürgermeister

Hinweis I:

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 05.12.2024 – 13.12.2024 während der Dienststunden und zwar montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Diez, Louise-Seher-Straße 1, 1. OG, Fachbereich 5/Kasse, öffentlich aus.

Thorsten Riedel, Ortsbürgermeister